PayPal Gebühren abziehen oder dazurechnen
Bei „Gebühr abziehen“ geben Sie den Betrag ein, den der Käufer zahlt. Der Rechner zeigt, wie viel PayPal-Gebühr anfällt und welcher Betrag beim Verkäufer ankommt.
Bei „Gebühr dazurechnen“ geben Sie den Betrag ein, den der Verkäufer netto erhalten möchte. Der PayPal Rechner ermittelt, welchen Bruttobetrag der Käufer ungefähr zahlen müsste.
Beispielrechnung
Bei 100,00 € für Waren und Dienstleistungen im EWR ergibt sich mit 2,49 % plus 0,35 € eine Gebühr von 2,84 €. Die Auszahlung beträgt in diesem Beispiel 97,16 €.
Soll der Verkäufer genau 100,00 € erhalten, muss der Käufer ungefähr 102,91 € zahlen. Rundungen erfolgen auf Cent-Basis.
Wann fallen PayPal-Gebühren an?
Gebühren sind vor allem für geschäftliche Transaktionen relevant, also etwa beim Verkauf von Waren oder Dienstleistungen. Private Zahlungen, Käuferschutz-Fälle, internationale Käuferregionen und Währungsumrechnung müssen getrennt betrachtet werden.
Der Rechner ersetzt keine PayPal-Abrechnung. Er hilft, Verkaufspreise und Auszahlungen vorab nachvollziehbar zu planen.
Häufige Fragen
Speichert der PayPal Gebührenrechner meine Eingaben?
Nein. Die Berechnung läuft in der Standardversion lokal im Browser. Die eingegebenen Beträge werden nicht an einen Server gesendet; der Gebührenrechner PayPal speichert keine Zahlungsdaten.
Was bedeutet „Gebühr dazurechnen“?
Damit können Sie berechnen, welchen Betrag ein Käufer zahlen müsste, damit nach PayPal-Gebühr ein gewünschter Nettobetrag beim Verkäufer ankommt.
Ist Käuferschutz eine zusätzliche Käufergebühr?
Der Rechner behandelt Käuferschutz nicht als normale zusätzliche Käufergebühr. Für Risikoszenarien können Konflikt- oder Rückbuchungsgebühren separat simuliert werden.
Sind internationale PayPal-Gebühren enthalten?
Ja, über das Feld Käuferregion können EWR, Vereinigtes Königreich, USA/Kanada und sonstige Märkte simuliert werden. Währungsumrechnung ist nicht als Live-Wechselkurs enthalten.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 02.05.2026. Alle Berechnungen sind Näherungen. Maßgeblich sind die Gebühren im jeweiligen Anbieter-Konto bzw. in der offiziellen Abrechnung.